AGB
1. Tätigkeit
Unsere Tätigkeit umfasst die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über Immobilien und /oder Immobiliengesellschaften sowie dazugehörige Beratungsleistungen. Dies umfasst insbesondere bebaute und unbebaute Grundstücke, Industrie-, Gewerbe-, Anlage- und Renditeobjekte, Wohngebäude, Land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohn- und Gewerberäume, sowie über Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertungen benannter Objekte.
2. Provisionssätze
Sofern wir im Angebot nichts anderes vermerken oder mit Ihnen ausdrücklich abweichend vereinbaren, sind von Ihnen (als Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter oder Erwerber von Rechten etc.) für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Erwerbsvertrages an uns folgende Provisionen zu zahlen:
a) An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen sowie ähnlicher Geschäfte
aa) 5 % der Kaufsumme bei Objekten bis zu Euro 10 Mio.,
bb) 4 % der Kaufsumme bei Objekten über Euro 10 Mio. bis zu Euro 15 Mio.,
cc) 3 % der Kaufsumme bei Objekten über Euro 15 Mio.
(alle Beträge netto).
Ein Kaufpreis in diesem Sinne ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers einschließlich übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Bei Nachweis und/oder Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft, o.ä.) gelten die gleichen Provisionssätze wie beim Kauf der Immobilie.
Den vorgenannten Sätzen ist die Umsatzsteuer auf unser Honorar hinzuzurechnen.
b) Vermietung und Verpachtung
Bei Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen sind durch Sie als Auftraggeber bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren 2 Monatsnettomieten zzgl. Nebenkosten (ohne MwSt.) als Mindestgebühr zu zahlen; bei einer Vertragslaufzeit von längerer Dauer werden 3 % des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Nettomietzinses zzgl. Nebenkosten (ohne MwSt.), mindestens jedoch 2 Monatsnettomieten zzgl. Nebenkosten (ohne MwSt.), in Rechnung gestellt. Den vorgenannten Sätzen ist die Umsatzsteuer auf unser Honorar hinzuzurechnen.
c) Verlängerung von Mietverträgen
Bei einer Verlängerung eines Mietvertrages sind von Ihnen 3 % des auf den gesamten Verlängerungszeitraum entfallenden Nettomietzinses zzgl. Nebenkosten (ohne MwSt.) zu zahlen. Den vorgenannten Sätzen ist die Umsatzsteuer auf unser Honorar hinzuzurechnen.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Vorkenntnisse
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages bereits bekannt, haben Sie uns dies spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Verletzen Sie diese Verpflichtung schuldhaft, so haben Sie uns im Wege des Schadensersatzes für sämtliche Aufwendungen, die uns dadurch entstanden sind, dass Sie uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert haben, zu entschädigen.
4. Mitteilungspflichten
Sie sind verpflichtet uns alle Angaben, die wir für die Durchführung seines Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner haben Sie uns unverzüglich über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei allen Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen. Sie sind zudem verpflichtet uns rechtzeitig über Ort und Zeit der Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zu informieren.
Nehmen Sie von Ihren Vertragsabsichten Abstand, so haben Sie uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls besteht ein Anspruch unsererseits auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen, die mit der Weiterführung des Auftrages entstanden sind.
Nehmen Sie aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen auf, sind wir hierüber unaufgefordert und unverzüglich schriftlich zu informieren.
5. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, Vertragsdaten und Angebote, die Sie durch uns erhalten, sind ausschließlich für Sie bestimmt. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, die erhaltenen Informationen, Vertragsdaten und Angebote ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich durch uns erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag, so sind Sie verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Provision oder im Falle keiner individuellen Provisionsvereinbarung die Provision gem. Ziffer 2. an uns zu entrichten.
6. Tätigkeit für Dritte
Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
7. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten bei Unternehmern und 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als Verzugsschaden geltend zu machen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, ebenso die Möglichkeit Ihrerseits, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nur in geringerem Umfang entstanden ist.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Konditionen erfolgt. Soweit der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Hauptvertrag erzielt wird, berührt dies den Provisionsanspruch nicht.
8. Haftungsausschluss
Da wir bei der Erstellung der Angebote und Informationen auf Auskünfte Dritter angewiesen sind, übernehmen wir diesbezüglich keinerlei Haftung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Insbesondere können wir Irrtümer und einen nachträglichen Wegfall der Vertragsabschlussgelegenheit durch anderweitige Zwischengeschäfte nicht ausschließen.
Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unzulässig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten aus dem Maklervertrag ist Flensburg.
Für Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen und in denen der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in § 1 Absatz 2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Kleingewerbetreibenden zählt oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand unser Firmensitz und damit Flensburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
