Aktuelles von Hanse Immobilien

Geldwäschegesetz

„Wenn der Makler nach dem Personalausweis fragt…“

Helfen Sie uns dabei unsere gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen und legen Sie bitte Ihren Personalausweis bei Abschluss des Maklervertrages oder bei dem Termin im Büro des Immobilienmaklers vor. Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität Ihrer Kunden festzustellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenem Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass der Immobilienmakler verpflichtet ist, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit dem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der IVD Immobilienverband Deutschland diese Informationen zusammengestellt. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Das Geldwäschegesetz sieht vor:

  • Der Vertragspartner ist zu identifizieren, dies geschieht durch Einsicht in den Personalausweis, bei Firmen Einsicht ins Handelsregister
  • Name, Geburtsort und Datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
  • Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt.
  • Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend
  • Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen
  • Es ist abzuklären ob der Kunde für sich oder einen Dritten handelt, d.h. wer der wirtschaftlich Berechtigte ist
  • Unterlagen (Ausweis, Handelsregisterauszug) sind 5 Jahre aufzubewahren
  • Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf durchgeführten Transaktionen ( insbesondere Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler kontinuierlich zu überwachen.

Text: IVD-Broschüre Geldwäschegesetz. 2015

Kategorie: Recht

Niedrigzinsen verleiten zu Immobilienkäufen

Im aktuellen Niedrigzinsumfeld erscheint vielen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erschwinglich. Ein übereilter Immobilienkauf kann jedoch zur Schuldenfalle werden.

Seit Jahren sind die Darlehenszinsen auf einem sehr niedrigen Niveau. Kein Wunder also, dass vielen der Wunsch nach den eigenen vier Wänden realisierbar erscheint. Aber gerade die günstigen Zinsen können zur Gefahr werden, nämlich dann, wenn sie zum Kauf einer Immobilie verleitet, die man sich bei einem etwas höheren Zinsniveau nicht leisten könnte.

Anschlussfinanzierung im Blick behalten

Um voll vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren zu können, sollte beim Darlehensvertrag eine möglichst lange Laufzeit vereinbart werden. Die meisten Banken bieten Verträge mit einer Zinsbindung von bis zu zehn oder 15 Jahren an. In der Regel sind Immobilien nach dieser Zeit jedoch noch nicht abbezahlt, das bedeutet, es ist eine Anschlussfinanzierung erforderlich.

Eben hier droht die Gefahr: Der neue Darlehensvertrag wird mit dem dann geltenden Zinssatz abgeschlossen – und niemand weiß, wie hoch dieser dann sein wird. Überaus leichtsinnig wäre es jedenfalls, davon auszugehen, dass die Immobilie weiterhin so günstig wie jetzt finanziert werden kann. Es ist auf jedenfalls ratsam, einzuplanen, dass die Zinsen steigen werden. Wer also im aktuell günstigen Umfeld die Raten gerade noch so stemmen kann, der sollte besser die Finger von der Immobilie lassen.

Hohe Nachfrage treibt Immobilienpreise in die Höhe

Zu bedenken gilt es auch, dass mit den niedrigen Zinsen die Nachfrage nach Immobilien und damit auch die Preise stark gestiegen sind. Alles in allem ist der Kauf einer Immobilie damit gar nicht so günstig, wie es zunächst den Anschein hat, denn was man aktuell dank der niedrigen Zinsen „einspart“, wird durch einen hohen Kaufpreis wieder aufgefressen.

Besonders gefährlich ist diese Entwicklung für Immobilienkäufer, die zu einem späteren Zeitpunkt ihren Schuldendienst nicht mehr leisten können. Sollte sich nämlich das Zinsniveau bis zu diesem künftigen Zeitpunkt normalisieren, so ist zu befürchten, dass sich gleichzeitig die Immobilienpreise zurückentwickeln. Ist der Schuldner nun aufgrund seiner mangelnden Zahlungsfähigkeit gezwungen, sich von seiner Immobilie zu trennen, so kann es sein, dass er nicht mehr den Verkaufspreis erhält, den er selbst noch in Zeiten niedriger Zinsen für die Immobilie bezahlt hat.

Auch die Deutsche Bundesbank hat bereits vor den zunehmenden Risiken für die Entstehung einer Immobilienblase in Deutschland gewarnt. „Im Moment gibt es in Deutschland keine Immobilienblase, die die Finanzstabilität akut gefährdet, aber die Ampel steht auf gelb“, so Vorstandsmitglied Andreas Dombret.

Selbst die Regierung sieht Preisübertreibungen am Immobilienmarkt und will mit einem neuen Gesetz Immobilienblasen verhindern. Um zu vermeiden, dass faule Immobilienkredite Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten gibt es künftig Vorgaben, bis wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss, sowie eine Obergrenze für Kredite, die sich am Immobilienwert orientiert.

Wie kann man als Immobilienkäufer sein Risiko begrenzen?

Um nicht in die Schuldenfalle zu tappen, gilt es beim Erwerb einer Immobilie einiges zu beachten. Wichtig ist zunächst eine gründliche Gegenüberstellung aller Einkommen und Ausgaben. Dabei kommt es jedoch nicht nur auf die Momentaufnahme an, sondern auch auf die künftige Entwicklung. Natürlich kann niemand vorhersagen, was die Zukunft bringt, dennoch sollte die eigene Zukunftsplanung berücksichtigt werden. Wenn beispielsweise ein junges Paar einen Kinderwunsch hegt, so sollte man bedenken, dass wohl zumindest vorübergehend nur ein Einkommen zur Verfügung stehen wird.

Um den Vorteil der niedrigen Zinsen voll auszuschöpfen, sollte mit der Bank eine möglichst lange Laufzeit für den Darlehensvertrag vereinbart werden. Zudem erhöht sich hierdurch die Planungssicherheit für den Immobilienkäufer.

Für die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung muss ein neuer Darlehensvertrag zum dann aktuellen Marktzins abgeschlossen werden. Hier sollte einkalkuliert werden, dass sich das Zinsniveau in den kommenden Jahren erhöhen kann.

Damit man von eventuell steigenden Zinsen nicht zu sehr getroffen wird, muss es das Ziel sein, am Ende der Zinsbindung nur noch eine kleine Restschuld zu haben. Deshalb sollte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eine hohe Tilgung vereinbart werden. Zudem sollten freie Mittel soweit möglich für Sondertilgungen verwendet werden.

Quelle: Anlegen in Immobilien/finanzen.net

Kategorie: Anlageimmobilien
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Mietpreisbremse geht vors Bundesverfassungsgericht

Die Mietpreisbremse wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Berliner Richter halten die Bremse nach wie vor für verfassungswidrig und machen wahr, was sich im September bereits andeutete: ab nach Karlsruhe dam

Schon im Herbst machten die Richter der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin keinen Hehl aus ihrer Einschätzung: Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) verstößt gegen die im Grundgesetz verankerte Norm der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Anders als damals macht die Kammer diesmal ernst und schaltet das höchste deutsche Gericht ein. Der Beschluss datiert vom 7. Dezember (Az. 67 S 218/17). Allein das Bundesverfassungsgericht habe „die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären“, teilen die Berliner mit.

Ungleichbehandlung als Hebel

Die drei wesentlichen Argumente für Karlsruhe sind unverändert. Erstens: Art. 3 GG gebiete dem Gesetzgeber „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“. Das gewährleiste § 556d BGB jedoch nicht. Vielmehr würden Vermieter z.B. in München und Berlin durch das Heranziehen der ortsüblichen Vergleichsmiete wegen der auseinander klaffenden Mietpreise ungleich behandelt. Zweitens: Vermieter, die bereits zu hohe Mieten kassierten, würden ungerechtfertigt begünstigt. Denn sie dürften bei Neuvermietungen weiter von dem zu hohen Niveau ausgehen.

Drittens bezweifeln die Berliner Richter, ob der Bund das Umsetzen der Mietpreisbremse den Bundesländern überlassen darf und einige diese Option nutzen, andere aber nicht. Mit dieser Regelung verstoße der „Bundesgesetzgeber in verfassungswidriger Weise gegen das am Gesamtstaat zu messende Gleichheitsgebot“.

Auslöser knapp 40 Euro

Im Fall, den die Berliner nach Karlsruhe schicken, geht es um ein Berufungsverfahren. Geklagt hatten Mieter aus Berlin-Wedding. Sie zahlten laut Vertrag eine Monatskaltmiete in Höhe von 474,32 Euro. Kurz nach Einzug monierten sie den Betrag als zu hoch und bekamen in erster Instanz recht. Das Amtsgericht reduzierte die Miete um rund 40 Euro. Das Gericht stützte das Urteil auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Vermieterin ging in die Berufung, unter anderem mit dem Hinweis, die Mietpreisbremse könne nicht zu ihren Lasten angewandt werden, weil sie gegen das Grundgesetz verstoße.

Quelle: Von Monika Hillemacher/Immobilien Zeitung

Kategorie: Recht

Immobilienpreise in Deutschland steigen weiter

25 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren: Die Preise für Wohnungen und Häuser gehen laut einer Studie weiter hoch. Eine Immobilienblase sehen die Experten aber nicht.

Gute Konjunktur und niedrige Zinsen: Immobilien in Deutschland werden immer teurer. Im vergangenen Jahr haben Käufer nach einer Einschätzung der amtlichen Gutachterausschüsse 25 Prozent mehr für Wohnimmobilien, sonstige Gebäude und Bauflächen ausgegeben als noch vor zwei Jahren.

Insgesamt gaben die Käufer 2016 rund 237,5 Milliarden Euro für Immobilien aus, teilte der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse mit, etwa zwei Drittel davon für den Kauf von Wohnimmobilien. Der Arbeitskreis hat für die Einschätzung etwa eine Million Kaufverträge ausgewertet.

Vor allem selbst genutzter Wohnraum ist laut der Studie teurer geworden. So sind etwa die Verkaufspreise für gebrauchte Ein- oder Zweifamilienhäuser in der mittleren Preislage deutlich gestiegen. Ein Quadratmeter Wohnfläche habe 2016 bundesweit im Mittel 1545 Euro gekostet. Das seien 145 Euro mehr als 2014.

Quadratmeterpreise zwischen 380 und 8.500 Euro

Auch zwischen Stadt und Land gibt es große Unterschiede. In München müssen Käufer mit Immobilienpreisen von 8.500 Euro pro Quadratmeter rechnen. Deutlich niedriger liegen die Preise etwa im Kreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt mit 380 Euro oder im Kyffhäuserkreis in Thüringen mit 470 Euro.

Eine Umkehr der Entwicklung sei nicht in Sicht, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises, Anja Diers. Gründe für den Anstieg seien die niedrigen Zinsen und die Wohnungsknappheit. Vor allem in städtischen Regionen seien die Kaufpreise gestiegen. Die Gefahr einer Immobilienblase könne sie aber nicht erkennen, sagte Diers. Faktoren wie eine Zunahme von spekulativen Käufen und mögliche Finanzierungsprobleme seien am deutschen Markt nicht zu sehen.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, jk

Kategorie: Marktdaten

Wohnungsmarkt: Mieten steigen langsamer als 2016

Wie der aktuelle Wohnpreisspiegel des IVD zeigt, sind die Neuvertragsmieten für Wohnungen in ganz Deutschland langsamer gestiegen als im Vorjahr. Dies betrifft die Mietpreise in allen Preisklassen und ist den Marktexperten zufolge auf den stark fokussierten Wohnungsbau zurückzuführen, der den Markt besonders in den Großstädten entspannt hat.

Mit einem Durchschnittspreis pro Quadratmeter von 6,28 Euro netto kalt für eine Wohnung mit mittlerem Wohnwert ist der Preis um 2,35 Prozent im Vergleich zu 2016 nur leicht gestiegen. Im vergangenen Jahr wurde mit Rückblick auf 2015 noch ein Anstieg von 3,43 Prozent verzeichnet. Sogar in den Metropolen stiegen die Mieten deutlich weniger an als im Vorjahr. So wurde in Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf ein konstantes Mietniveau verzeichnet.

In Kleinstädten mit weniger als 20.000 Einwohnern stagnierten die Mieten nahezu. Laut Bericht stiegen die Mieten hier lediglich um 0,79 Prozent. Die einzige Ausnahme bilden die Mittelstädte ab 50.000 Einwohnern, in denen die Mietpreise mit 3,85 Prozent stärker anzogen als im Vorjahreszeitraum.

Quelle: IVD

Kategorie: Marktdaten
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